Befreiungsversicherung

Befreiungsversicherung
private Versicherung zum Zweck der Befreiung von der gesetzlichen  Versicherungspflicht. B. sind u.a.:  Lebensversicherungen zur Befreiung von der  Angestelltenversicherung (Abschluss bis 1967) und zur Befreiung von Versicherungspflichten bei Einführung von Zwangsversicherungseinrichtungen für freie Berufe ( Alters- und Hinterbliebenenversorgung); private  Krankenversicherungen zur Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung z.B. für Rentner und Studierende; vgl. § 8 SGB V. Anforderungen an B. sind in speziellen gesetzlichen Vorschriften geregelt.

Lexikon der Economics. 2013.

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