- Befreiungsversicherung
- private Versicherung zum Zweck der Befreiung von der gesetzlichen ⇡ Versicherungspflicht. B. sind u.a.: ⇡ Lebensversicherungen zur Befreiung von der ⇡ Angestelltenversicherung (Abschluss bis 1967) und zur Befreiung von Versicherungspflichten bei Einführung von Zwangsversicherungseinrichtungen für freie Berufe (⇡ Alters- und Hinterbliebenenversorgung); private ⇡ Krankenversicherungen zur Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung z.B. für Rentner und Studierende; vgl. § 8 SGB V. Anforderungen an B. sind in speziellen gesetzlichen Vorschriften geregelt.
Lexikon der Economics. 2013.